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   LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 P 14/13   

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https://dejure.org/2015,41184
LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 P 14/13 (https://dejure.org/2015,41184)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.11.2015 - L 2 P 14/13 (https://dejure.org/2015,41184)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. November 2015 - L 2 P 14/13 (https://dejure.org/2015,41184)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages nach dem SGB XI; Zuverlässigkeit des Trägers einer Pflegeeinrichtung; Zweifel an der charakterlichen Eignung des Einrichtungsträgers; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Rechtmäßigkeit der Ablehnung des ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Versorgungsvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages nach dem SGB XI

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages nach dem SGB XI für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegehaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung,

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 P 14/13
    Bei einer Klage auf Zulassung zur Pflege durch Abschluss eines Versorgungsvertrages ist auf den in den ersten drei Jahren der Zulassung zu erwartenden Jahresgewinn abzustellen, wenn die Zulassung für mindestens drei Jahre streitig ist; ist der streitige Zeitraum geringer, ist der zu erwartende Gewinn in diesem Zeitraum maßgebend (vgl. BSG, Beschluss vom 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B).

    Bei einer Klage auf Zulassung zur Pflege durch Abschluss eines Versorgungsvertrages ist auf den in den ersten drei Jahren der Zulassung zu erwartenden Jahresgewinn abzustellen, wenn die Zulassung für mindestens drei Jahre streitig ist; ist der streitige Zeitraum geringer, ist der zu erwartende Gewinn in diesem Zeitraum maßgebend (BSG, Beschluss vom 10.11.2005, Az. B 3 KR 36/05 B,zur Zulassung von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und nichtärztlichen Leistungserbringern nach dem SGB V; BayLSG, Beschluss vom 13.12.2010 Az. L 2 P 47/09 B, Rdnr. 15 bei Juris).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 P 14/13
    Zweck war vielmehr eine weitere Verbesserung der Pflegequalität (zu § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI: BSG, Urteil v. 22.04.2009, Az.: B 3 P 14/07 R, in juris Rn. 18).
  • LSG Bayern, 13.12.2010 - L 2 P 47/09

    1. Zur Unanfechtbarkeit einer im Beschlussverfahren ergangenen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 P 14/13
    Bei einer Klage auf Zulassung zur Pflege durch Abschluss eines Versorgungsvertrages ist auf den in den ersten drei Jahren der Zulassung zu erwartenden Jahresgewinn abzustellen, wenn die Zulassung für mindestens drei Jahre streitig ist; ist der streitige Zeitraum geringer, ist der zu erwartende Gewinn in diesem Zeitraum maßgebend (BSG, Beschluss vom 10.11.2005, Az. B 3 KR 36/05 B,zur Zulassung von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und nichtärztlichen Leistungserbringern nach dem SGB V; BayLSG, Beschluss vom 13.12.2010 Az. L 2 P 47/09 B, Rdnr. 15 bei Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 15 P 27/16
    Dementsprechend habe das Landessozialgericht (LSG) Bayern in seiner Entscheidung vom 11. November 2015 (L 2 P 14/13) festgehalten, dass über die explizit in § 72 Abs. 3 S. 1 SGB XI genannten Voraussetzungen hinaus der Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages als allgemeines ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal somit eine positive Prognose voraussetze.

    Auch der Senat hält die Auffassung des LSG Bayern (Urteil vom 11. November 2015 - L 2 P 14/13) für zutreffend, dass über die explizit in § 72 Abs. 3 S. 1 SGB XI genannten Voraussetzungen hinaus der Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages als allgemeines ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal somit eine positive Prognose voraussetzt.

  • SG Bremen, 13.10.2016 - S 25 P 28/16
    Die notwendige positive Prognose, dass der Träger der Einrichtung seiner Verpflichtungen sowohl gegenüber den Pflegebedürftigen, als auch gegenüber den Kostenträgern erfüllen werde, könne insbesondere dann fehlen, wenn begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung und Zuverlässigkeit des Trägers bestünden (Bayerisches Landessozialgericht, Urt. vom 11.11.2015, L 2 P 14/13).
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